Berechnung des ausgleichsfähigen Verlusts beim Aussscheiden eines Kommanditisten Offene Fragen zur steuerlichen Behandlung des Forderungsverzichts mit Besserungsabrede Kapitalmaßnahmen bei Anteilen an Kapitalgesellschaften im Privatvermögen Verdeckte-Einlage-Modell bei "jungen" Anteilen in eine Kapitalgesellschaft Unternehmensbewertung Umwandlung und Einbringung Vermeidung und bewusste Beendigung einer Betriebsaufspaltung Der Anteilstausch gemäß § 21 UmwStG Steuerliche Folgen der Realteilung einer vermögensverwaltenden GbR Rechtsfolgen und Arten der Betriebsaufspaltung Sonderformen der Betriebsaufspaltung Sachliche Verflechtung Personelle Verflechtung Personelle Verflechtung bei Angehörigen Personelle Verflechtung - Besonderheiten Beginn der (ungewollten) Betriebsaufspaltung Ende der Betriebsaufspaltung Umwandlung der Betriebs-GmbH bei der Betriebsaufspaltung Einbringung des Besitzunternehmens in die Betriebs-GmbH Abzugsverbot von Gewinnminderungen (§ 8b Abs. 3 KStG) Teilwertabschreibungen auf Darlehensforderungen Steuerrechtliche Behandlung eigener Anteile Aufnahme eines Gesellschafters in ein Personenunternehmen 07_15 Auslagerung einer Pensionszusage auf eine Rentner-GmbH vor Anteilsveräußerung oder vorweggenommener Erbfolge Übertragung von Wirtschaftsgütern bei Personengesellschaften Umwandlung einer GmbH in eine Personengesellschaft Ungewollte Beendigung einer Betriebsaufspaltung Verzicht und Abfindung von Pensionsanwartschaften als Steuerfalle Aktuelle Fragen zur Pensionszusage Gesellschafterdarlehen bei Verschmelzung einer GmbH auf ihren Alleingesellschafter Typische Steuerfallen bei der Rückumwandlung einer GmbH in ein Personenunternehmen Einbringung eines Einzelunternehmens in eine Personengesellschaft Einbringung eines Einzelunternehmens in eine Kapitalgesellschaft Formwechsel einer GmbH & Co. KG in eine GmbH Gesellschaftsvertrag der GmbH nach dem Musterprotokoll für die Gründung einer Einpersonengesellschaft Gesellschaftsvertrag einer GmbH bei mehreren Beteiligten mit Bareinlage

Gesellschaftsvertrag einer GmbH bei mehreren Beteiligten mit Bareinlage

Autor: Scholz

Zivilrecht - Erläuterungen

Bei der Wahl zwischen unterschiedlichen Unternehmensrechtsformen spielen die Besonderheiten der jeweiligen Rechtsform eine entscheidende Rolle.

Die Gründung einer GmbH hat verschiedene Vorzüge:

Die GmbH ist eine Kapitalgesellschaft. Sie kann sowohl von mehreren Personen als auch nur von einer Person errichtet werden. Auch der Zusammenschluss von "Freiberuflern" wie Steuerberatern, Rechtsanwälten oder Zahnärzten in der Rechtsform der GmbH ist zulässig (§§ 3, 49 StBerG, § 59c BRAO, § 1 ZHG). Die GmbH kann jeden rechtlich erlaubten Zweck verfolgen.

Die GmbH hat eine eigene Rechtspersönlichkeit und ein eigenes Gesellschaftsvermögen. Ein bedeutender Vorteil liegt darin, dass für Verbindlichkeiten der eingetragenen GmbH den Gläubigern nur das Gesellschaftsvermögen haftet. Haben die Gesellschafter ihre Einlageverpflichtung erfüllt, können sie für Schulden der GmbH nicht verantwortlich gemacht werden.

Nach außen handelt die GmbH durch ihren Geschäftsführer, der aber nicht gleichzeitig Gesellschafter zu sein braucht (Fremdorganschaft). Die Gesellschafterversammlung hat gegenüber den Geschäftsführern ein umfassendes Weisungsrecht, zudem stehen den Gesellschaftern ausführliche Informationsrechte zu.