Registeranmeldungen und -eintragungen

Autor: Nagel

Ein Unternehmenskauf erfordert regelmäßig eine Reihe von Registeranmeldungen und Registereintragungen; insbesondere an folgende eintragungspflichtige Umstände sollte gedacht werden:

Wechsel in der Geschäftsführung gem. §  39 Abs.  1 GmbHG bei der GmbH sowie Wechsel im Vorstand gem. §  81 Abs.  1 AktG bei der AG

Beendigung eines Unternehmensvertrags gem. §  298 AktG bei der AG sowie gem. §  298 AktG (analog) bei der GmbH

Änderung von Firma, Inhaber, inländischer Geschäftsanschrift und Verlegung der Niederlassung bei einem einzelkaufmännischen Unternehmen gem. §  31 Abs.  1 HGB

Änderung der Firma, der inländischen Geschäftsanschrift sowie der Eintritt und das Ausscheiden eines Gesellschafters bei der OHG gem. §§  107, 143 Abs.  2 HGB

Änderungen der Kommanditisten und deren Einlage gem. §  161 Abs.  2, §  162 Abs.  3, §  175 HGB bei der KG

Eintragung der Haftungsbeschränkung gem. §  25 Abs.  2