Autor: Nagel |
Ein Unternehmenskauf erfordert regelmäßig eine Reihe von Registeranmeldungen und Registereintragungen; insbesondere an folgende eintragungspflichtige Umstände sollte gedacht werden:
Wechsel in der Geschäftsführung gem. § 39 Abs. 1 GmbHG bei der GmbH sowie Wechsel im Vorstand gem. § 81 Abs. 1 AktG bei der AG |
Beendigung eines Unternehmensvertrags gem. § 298 AktG bei der AG sowie gem. § 298 AktG (analog) bei der GmbH |
Änderung von Firma, Inhaber, inländischer Geschäftsanschrift und Verlegung der Niederlassung bei einem einzelkaufmännischen Unternehmen gem. § 31 Abs. 1 HGB |
Änderung der Firma, der inländischen Geschäftsanschrift sowie der Eintritt und das Ausscheiden eines Gesellschafters bei der OHG gem. §§ 107, 143 Abs. 2 HGB |
Änderungen der Kommanditisten und deren Einlage gem. § 161 Abs. 2, § 162 Abs. 3, § 175 HGB bei der KG |
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