Berechnung des ausgleichsfähigen Verlusts beim Aussscheiden eines Kommanditisten Offene Fragen zur steuerlichen Behandlung des Forderungsverzichts mit Besserungsabrede Kapitalmaßnahmen bei Anteilen an Kapitalgesellschaften im Privatvermögen Verdeckte-Einlage-Modell bei "jungen" Anteilen in eine Kapitalgesellschaft Unternehmensbewertung Umwandlung und Einbringung Vermeidung und bewusste Beendigung einer Betriebsaufspaltung Der Anteilstausch gemäß § 21 UmwStG Steuerliche Folgen der Realteilung einer vermögensverwaltenden GbR Rechtsfolgen und Arten der Betriebsaufspaltung Sonderformen der Betriebsaufspaltung Sachliche Verflechtung Personelle Verflechtung Personelle Verflechtung bei Angehörigen Personelle Verflechtung - Besonderheiten Beginn der (ungewollten) Betriebsaufspaltung Ende der Betriebsaufspaltung Umwandlung der Betriebs-GmbH bei der Betriebsaufspaltung Einbringung des Besitzunternehmens in die Betriebs-GmbH Abzugsverbot von Gewinnminderungen (§ 8b Abs. 3 KStG) Teilwertabschreibungen auf Darlehensforderungen Steuerrechtliche Behandlung eigener Anteile Aufnahme eines Gesellschafters in ein Personenunternehmen 07_15 Auslagerung einer Pensionszusage auf eine Rentner-GmbH vor Anteilsveräußerung oder vorweggenommener Erbfolge Übertragung von Wirtschaftsgütern bei Personengesellschaften Umwandlung einer GmbH in eine Personengesellschaft Ungewollte Beendigung einer Betriebsaufspaltung Verzicht und Abfindung von Pensionsanwartschaften als Steuerfalle Aktuelle Fragen zur Pensionszusage Gesellschafterdarlehen bei Verschmelzung einer GmbH auf ihren Alleingesellschafter Typische Steuerfallen bei der Rückumwandlung einer GmbH in ein Personenunternehmen Einbringung eines Einzelunternehmens in eine Personengesellschaft Einbringung eines Einzelunternehmens in eine Kapitalgesellschaft Formwechsel einer GmbH & Co. KG in eine GmbH Gesellschaftsvertrag der GmbH nach dem Musterprotokoll für die Gründung einer Einpersonengesellschaft Gesellschaftsvertrag einer GmbH bei mehreren Beteiligten mit Bareinlage

Sonderformen der Betriebsaufspaltung

Autor: Löbe

Die Besitz- und Betriebsunternehmen können in unterschiedlichen Rechtsformen in Erscheinung treten. Neben den natürlichen Personen und Personengesellschaften (OHG, KG, GbR, GmbH & Co. KG usw.) können auch Kapitalgesellschaften, Bruchteils- und Erbengemeinschaften Inhaber eines Besitzunternehmens sein. Je nach der Rechtsform des Betriebs- und des Besitzunternehmens kann zwischen den folgenden Sonderformen unterschieden werden:

Umgekehrte Betriebsaufspaltung

Überlässt eine Kapitalgesellschaft mindestens eine wesentliche Betriebsgrundlage an ein Personenunternehmen, so kann entweder eine kapitalistische oder eine umgekehrte Betriebsaufspaltung vorliegen.

Von einer umgekehrten Betriebsaufspaltung wird dann gesprochen, wenn das Besitzunternehmen in der Rechtsform einer Kapitalgesellschaft geführt wird, während das Betriebsunternehmen Personengesellschaft oder Gemeinschaft ist. Teilweise wird die Auffassung vertreten, eine umgekehrte Betriebsaufspaltung liege auch dann vor, wenn das Besitzunternehmen vom Betriebsunternehmen beherrscht wird.1) Hiernach muss die Besitzkapitalgesellschaft entweder von der Betriebspersonengesellschaft selbst oder von den Gesellschaftern der Betriebspersonengesellschaft beherrscht werden.2)