| Autor: Kratzsch |
Die Realteilung einer gewerblich tätigen Personengesellschaft nach § 16 Abs. 3 Satz 2 EStG ist zu Buchwerten möglich, soweit die real geteilten Wirtschaftsgüter nach der Aufteilung Betriebsvermögen bei den jeweiligen Realteilern bleiben. Der BFH hat den Anwendungsbereich der Realteilung zuletzt durch zwei Entscheidungen erweitert. Die Grundsätze der Realteilung sollen danach
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