Erbschaftsteuer

Autor: Löbe

Erbanfallsteuer

Bei der Erbschaftsteuer handelt es sich um eine Verkehrsteuer, die als Erbanfallsteuer gestaltet ist und somit auf die Bereicherung des einzelnen Erben durch den unentgeltlichen Vermögensübergang abstellt. Die Steuer soll aus dem übergegangenen Vermögen abgedeckt werden.

Ergänzung durch die Schenkungsteuer

Die Erbschaftsteuer wird ergänzt durch die Schenkungsteuer, die Zuwendungen unter Lebenden erfasst. Durch die ergänzende Schenkungsteuer soll verhindert werden, dass Vermögen zu Lebzeiten unentgeltlich übertragen wird, ohne dass eine Steuer anfallen würde, die bei Erbanfall von den dadurch begünstigten Erwerbern aufzubringen ist.

Neugestaltung der Erbschaftsteuer ab 2009

Der Gesetzgeber hat mit der Erbschaftsteuerreform zum 01.01.2009 das Erbschaft- und Schenkungsteuerrecht neu gestaltet, insbesondere durch Änderungen bei der Begünstigung von Betriebsvermögen, höhere persönliche Freibeträge sowie Erhöhung und Vereinheitlichung der Steuersätze für die Steuerklassen II und III. Letzteres gilt nur für 2009. Ab 2010 gelten in der Steuerklasse II andere Steuersätze als in der Steuerklasse III.

Im Rahmen des Bewertungsrechts sind sämtliche Vermögensarten nunmehr mit dem Verkehrswert anzusetzen.