Entstehung der Erbschaftsteuer

Autor: Löbe

Die Erbschaft- und Schenkungsteuer ist eine sogenannte Stichtagsteuer. Für die Frage der Steuerentstehung und Steuerberechnung kommt es allein auf die Verhältnisse zum Besteuerungszeitpunkt an (§§  9 und 11 ErbStG).

Erwerbe von Todes wegen

Bei den Erwerben von Todes wegen entsteht die Steuer nach der Grundregel des §  9 Abs.  1 Nr. 1 ErbStG mit dem Tod des Erblassers. Der Tod des Erblassers ist zeitlich insbesondere maßgebend für die beiden wichtigsten Grundtatbestände des §  3 Abs.  1 Nr. 1 ErbStG (Erwerb durch Erbanfall, Erwerb durch Vermächtnis) sowie für Erwerbsvorgänge nach §  3 Abs.  1 Nr. 2-4 ErbStG (Schenkung auf den Todesfall, gesetzliche Vermächtnisse und überlebensbedingter Erwerb aufgrund Vertrags zugunsten Dritter).