Umsatzsteuer

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Ausscheiden aus der Gesellschaft

Aus umsatzsteuerlicher Sicht stellt der Austritt eines Gesellschafters aus der weiterbestehenden Personengesellschaft die Kehrseite des Eintritts eines Gesellschafters in die Personengesellschaft dar. Während beim Eintritt eines Gesellschafters diesem Gesellschaftsanteile gewährt werden, gewährt er diese bei seinem Ausscheiden an die Gesellschaft zurück. Die Abfindung an den Gesellschafter stellt das Entgelt für die Leistung des Gesellschafters - die Gewährung der Gesellschaftsanteile - dar.

Es liegt somit eine sonstige Leistung im Sinne des Umsatzsteuergesetzes vor (§  3 Abs.  9 UStG). Gleichwohl ist diese steuerbare Leistung in der Regel nicht steuerbar, weil dem Gesellschafter die Unternehmenseigenschaft fehlt. Die Personengesellschaft als solche ist Unternehmerin im Sinne des Umsatzsteuergesetzes. Die Umsätze werden daher nicht den einzelnen Gesellschaftern der Personengesellschaft zugerechnet. Daraus ergibt sich, dass die Gesellschafter der Personengesellschaft insoweit keine Unternehmer im Sinne des Umsatzsteuergesetzes sind.1)

Ausscheiden gegen Barabfindung