Autor: Löbe |
Um die Nachfolge über mehrere Generationen zu planen, kann zivilrechtlich auf das Institut des Vor- und Nacherben zurückgegriffen werden (§§
BeispielDie Tante T will, dass ihre Nichte N ihr Vermögen erhalten soll. T möchte aber nicht, dass die Mutter von N bei deren Ableben das Vermögen erhält. |
Aus diesem Grund ordnet T an, dass zunächst N Erbin wird und bei deren Tod der Lebensgefährte von N die Erbschaft erhalten soll.
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