Betriebsveräußerung, -aufgabe und -verpachtung 4/12 Die Steuervergünstigung der §§ 16 Abs. 4 und 34 EStG 4/12.2 Regelungen des § 34 EStG |
Voraussetzungen des § 34 Abs. 1 EStG |
Autor: Löbe |
§ 34 Abs. 1 Satz 1 EStG setzt außerordentliche Einkünfte voraus, ohne den Kreis der relevanten Einkünfte festzulegen, insoweit ist § 34 Abs. 2 EStG maßgebend. Die Tarifermäßigung verlangt überdies eine Zusammenballung dieser Einkünfte. Um die Anwendung der Fünftelungsregelung auf außerordentliche Einkünfte zu erlangen, sind daneben keine besonderen Voraussetzungen zu erfüllen, insbesondere ist keine Altersgrenze zu erreichen. Ein Antrag muss nicht gestellt werden, die Fünftelungsregelung ist vom Finanzamt von Amts wegen zu berücksichtigen (Günstigerprüfung).
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