Archiv Betriebsveräußerung, -aufgabe und -verpachtung 4/25 Steuerliche Pflichten nach einem Erbfall und Steuerhinterziehung des Erblassers |
Zusammenfassung |
Autor: Löbe |
Wie die vorstehenden Ausführungen zeigen, ist der Erbfall mit einer Reihe von steuerlichen Anzeige- und Steuererklärungspflichten für den oder die Erben verbunden.
Darüber hinaus können die Erben in Form von Steuerzahlungen, die noch aus der Person des Erblassers resultieren, mit teilweise nicht unbeträchtlichen Verpflichtungen konfrontiert werden. Diese sogenannten Erblassersteuern mindern jedoch regelmäßig den steuerpflichtigen Erwerb, der ggf. der Erbschaftsteuer unterliegt.
Die bestehende Anzeigepflicht der Kreditinstitute ermöglicht es der Finanzverwaltung, im Erbfall die Steuerehrlichkeit des Erblassers in der Vergangenheit zu überprüfen. Nicht selten werden in der Praxis steuerliche Verfehlungen des Erblassers – zur großen Überraschung der Erben – erst posthum bekannt und können im Einzelfall zu beträchtlichen Nachzahlungen bei der Einkommensteuer (zzgl. Hinterziehungszinsen) führen.
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