Zusammenfassung

Autor: Löbe

Wie die vorstehenden Ausführungen zeigen, ist der Erbfall mit einer Reihe von steuerlichen Anzeige- und Steuererklärungspflichten für den oder die Erben verbunden.

Darüber hinaus können die Erben in Form von Steuerzahlungen, die noch aus der Person des Erblassers resultieren, mit teilweise nicht unbeträchtlichen Verpflichtungen konfrontiert werden. Diese sogenannten Erblassersteuern mindern jedoch regelmäßig den steuerpflichtigen Erwerb, der ggf. der Erbschaftsteuer unterliegt.

Die bestehende Anzeigepflicht der Kreditinstitute ermöglicht es der Finanzverwaltung, im Erbfall die Steuerehrlichkeit des Erblassers in der Vergangenheit zu überprüfen. Nicht selten werden in der Praxis steuerliche Verfehlungen des Erblassers - zur großen Überraschung der Erben - erst posthum bekannt und können im Einzelfall zu beträchtlichen Nachzahlungen bei der Einkommensteuer (zzgl. Hinterziehungszinsen) führen.

Erkennt der Erbe die steuerlichen Verfehlungen des Erblassers, so besteht die Pflicht, dem Finanzamt unverzüglich Mitteilung zu machen und eine Richtigstellung vorzunehmen. Ansonsten sieht sich auch der Erbe dem Vorwurf der Steuerhinterziehung ausgesetzt. Wegen der auch für den Erben bestehenden steuerlichen Pflichten und Risiken ist es empfehlenswert, einen Steuerberater oder Rechtsanwalt zu konsultieren.