Archiv Steuerliche Gestaltung zu Lebzeiten 07_15 |
Fortführungsgebundener Verlustvortrag nach § 8d KStG |
Autor: Ott |
Durch das Gesetz zur Weiterentwicklung der steuerlichen Verlustverrechnung bei Körperschaften vom 20.12.20161) wurde mit § 8d KStG eine Regelung eingeführt,2) die auf schädliche Beteiligungserwerbe anzuwenden ist, die nach dem 31.12.2015 erfolgen.3) Danach ist § 8c KStG nach einem schädlichen Beteiligungserwerb auf Antrag nicht anzuwenden, wenn die Körperschaft seit ihrer Gründung oder zumindest seit dem Beginn des dritten Veranlagungszeitraums, der dem Veranlagungszeitraum nach § 8d Abs. 1 Satz 5 KStG vorausgeht, ausschließlich denselben Geschäftsbetrieb unterhält und in diesem Zeitraum bis zum Schluss des Veranlagungszeitraums des schädlichen Beteiligungserwerbs kein Ereignis i.S.v. § 8d Abs. 2 KStG stattgefunden hat.
Testen Sie "Veräußerung - Übertragung - Aufgabe von Gewerbebetrieb und Freiberuflerpraxis" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|