Autor: Ott |
Zu Problemen kann die Betriebsaufspaltung führen, wenn einer der Gesellschafter seinen Anteil an der Betriebs-GmbH veräußern oder unentgeltlich übertragen, die an die GmbH vermietete wesentliche Betriebsgrundlage aber zurückbehalten will.
BeispielAn der X-GmbH sind A und B zu je 50 % beteiligt. A und B sind auch zu je 50 % Eigentümer einer Immobilie, die der X-GmbH als wesentliche Betriebsgrundlage zur betrieblichen Nutzung überlassen wird. A und B möchten wissen, welche Rechtsfolgen eintreten, wenn A seinen Anteil an der X-GmbH veräußert bzw. unentgeltlich auf seinen Sohn überträgt. |
Durch die Veräußerung bzw. unentgeltliche Übertragung des 50%igen Anteils des A wird die Betriebsaufspaltung aufgelöst, da die personelle Verflechtung beendet wird. Dies führt zur steuerpflichtigen Entnahme des hälftigen Grundstücksteils des A. Gleichzeitig muss auch B seinen Grundstücksteil sowie seine bisher zum (Sonder-)Betriebsvermögen der Besitzgesellschaft gehörende 50%ige GmbH-Beteiligung jeweils zum gemeinen Wert entnehmen.
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