Auflösung durch Verkauf oder Übertragung der Anteile an der Betriebs-GmbH

Autor: Ott

Zu Problemen kann die Betriebsaufspaltung führen, wenn einer der Gesellschafter seinen Anteil an der Betriebs-GmbH veräußern oder unentgeltlich übertragen, die an die GmbH vermietete wesentliche Betriebsgrundlage aber zurückbehalten will.

Beispiel

An der X-GmbH sind A und B zu je 50 % beteiligt. A und B sind auch zu je 50 % Eigentümer einer Immobilie, die der X-GmbH als wesentliche Betriebsgrundlage zur betrieblichen Nutzung überlassen wird. A und B möchten wissen, welche Rechtsfolgen eintreten, wenn A seinen Anteil an der X-GmbH veräußert bzw. unentgeltlich auf seinen Sohn überträgt.

Lösung

Durch die Veräußerung bzw. unentgeltliche Übertragung des 50%igen Anteils des A wird die Betriebsaufspaltung aufgelöst, da die personelle Verflechtung beendet wird. Dies führt zur steuerpflichtigen Entnahme des hälftigen Grundstücksteils des A. Gleichzeitig muss auch B seinen Grundstücksteil sowie seine bisher zum (Sonder-)Betriebsvermögen der Besitzgesellschaft gehörende 50%ige GmbH-Beteiligung jeweils zum gemeinen Wert entnehmen.

Abwandlung