Formen der Kapitalherabsetzung

Autoren: Müller/Ott

Als Formen der Kapitalherabsetzung werden unterschieden:

die ordentliche Kapitalherabsetzung mit Auszahlung an die Anteilseigner sowie die Kapitalherabsetzung durch Einziehung von Anteilen (§§ 222-228, 237-239 AKtG, § 58 GmbHG) und

die vereinfachte Kapitalherabsetzung ohne Auszahlung an die Anteilseigner (§§ 229 - 236 AktG, §§ 58a-58f GmbHG).