Autoren: Müller/Ott |
Als Formen der Kapitalherabsetzung werden unterschieden:
die ordentliche Kapitalherabsetzung mit Auszahlung an die Anteilseigner sowie die Kapitalherabsetzung durch Einziehung von Anteilen (§§ |
die vereinfachte Kapitalherabsetzung ohne Auszahlung an die Anteilseigner (§§ 229 - 236 AktG, §§ 58a-58f GmbHG). |
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