Erbschaftsteuerliche Relevanz formunwirksamer Verfügungen von Todes wegen

Archiv Zivilrechtliche Grundlagen 3/5 Gewillkürte Erbfolge 

Erbschaftsteuerliche Relevanz formunwirksamer Verfügungen von Todes wegen

Autor: Löbe

Wird eine Verfügung von Todes wegen ausgeführt, obwohl sie unwirksam ist, und beruht die Ausführung der Verfügung auf der Beachtung des erblasserischen Willens, den Begünstigter und Belasteter anerkennen, ist gem. §  41 Abs.  1 AO das wirtschaftliche Ergebnis dieses Vollzugs erbschaftsteuerrechtlich von Bedeutung.1)

Der Grund der Unwirksamkeit einer Verfügung von Todes wegen ist nicht erheblich.2)