07_06

Steuerliche Gestaltung zu Lebzeiten 7/6 Besteuerung der Übertragung von Anteilen an einer GbR 
Autor: Löbe

Die Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) ist die Grundform sämtlicher Personengesellschaften und ist in den §§  705740 BGB ausführlich gesetzlich geregelt (Details zu Fragen der Gründung, Haftung, Gewinnverteilung usw. in Teil 9/6.1.1.1). Wesentliche Änderung hat das Recht der GbR durch das Personengesellschaftsrechtsmodernisierungsgesetz (MoPeG)1)

erfahren, das überwiegend am 01.01.2024 in Kraft tritt.

Hinweis