Grundsätze des Verwandtenerbrechts

Autor: Klose

Das Verwandtenerbrecht kennt zahlreiche Grundsätze, die je nach Verwandtschaftsverhältnis angewandt oder miteinander kombiniert werden. So erfolgt die Beerbung nach Ordnungen, die auf einem gemeinsamen Elternteil beruhen, sogenanntes Parentelsystem. Gegensatz ist das Gradualsystem, wonach die gradmäßige Nähe der Verwandtschaft mit dem Erblasser maßgeblich ist. Das Gradualsystem verdrängt von der vierten Ordnung an innerhalb der jeweiligen Ordnung das Parentelsystem (vgl. §  1928 Abs.  3, §  1929 Abs.  2 BGB).1) Im Einzelnen gelten folgende Grundsätze:

Parentel- oder Ordnungssystem