Das Erbrecht des Lebenspartners

Autor: Klose

Gleichgeschlechtliche Lebenspartner haben seit dem 01.08.2001, dem Tag des Inkrafttretens des Lebenspartnerschaftsgesetzes (LPartG),1) ein gesetzliches Erbrecht.2)

Die das Erbrecht des gleichgeschlechtlichen Lebenspartners vorsehenden Regelungen ergänzen die gesetzliche Erbfolge außerhalb des 5. Buchs des BGB, halten sich im Wesentlichen aber an die für Ehegatten geltenden Bestimmungen.3)

Durch das Gesetz zur Überarbeitung des Lebenspartnerschaftsrechts,4) welches zum 01.01.2005 in Kraft trat, wurden weitere Unterscheidungen aufgehoben. Es bestehen damit auf dem Gebiet des Erbrechts keine Unterschiede zwischen der Ehe und der Lebenspartnerschaft mehr.