Betriebsveräußerung, -aufgabe und -verpachtung 4/9 Erbschaftsteuer |
Steuerpflichtige Vorgänge im Zusammenhang mit dem Erbanfall |
Autor: Löbe |
Sämtliche unentgeltlichen Vermögensübertragungen werden von der Erbschaft- und Schenkungsteuer erfasst, unabhängig davon, ob als Erwerb von Todes wegen oder als Zuwendung unter Lebenden. Nach der Auflistung in § 1 Abs. 1 ErbStG handelt es sich im Einzelnen um Erwerbe von Todes wegen nach § 3 ErbStG, Schenkungen unter Lebenden nach § 7 ErbStG, Zweckzuwendungen nach § 8 ErbStG sowie die Erbersatzsteuer bei Familienstiftungen und bei Familienvereinen nach § 1 Abs. 1 Nr. 4 ErbStG.
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