Steuerpflichtige Vorgänge im Zusammenhang mit dem Erbanfall

Betriebsveräußerung, -aufgabe und -verpachtung 4/9 Erbschaftsteuer 

Steuerpflichtige Vorgänge im Zusammenhang mit dem Erbanfall

Autor: Löbe

Sämtliche unentgeltlichen Vermögensübertragungen werden von der Erbschaft- und Schenkungsteuer erfasst, unabhängig davon, ob als Erwerb von Todes wegen oder als Zuwendung unter Lebenden. Nach der Auflistung in §  1 Abs.  1 ErbStG handelt es sich im Einzelnen um Erwerbe von Todes wegen nach §  3 ErbStG, Schenkungen unter Lebenden nach §  7 ErbStG, Zweckzuwendungen nach §  8 ErbStG sowie die Erbersatzsteuer bei Familienstiftungen und bei Familienvereinen nach §  1 Abs.  1 Nr. 4 ErbStG.

Überblick über die Erwerbe von Todes wegen