Autor: Böttges-Papendorf |
Mit Urteil vom 12.01.2023 - C-395/21 hat der EuGH die Rechtsprechung zum Verbraucherschutz bei der Vereinbarung von Zeitgebühren stark verschärft. Da fragt man sich zunächst, was denn Verbraucherschutz überhaupt mit betriebswirtschaftlicher Beratung zu tun hat. Dazu ist festzustellen, dass es sich bei der betriebswirtschaftlichen Beratung durch den Steuerberater nach allgemeinem Verständnis nicht nur um Unternehmensberatung handelt. Vielfach werden auch wirtschaftliche Beratungsanfragen von Privatpersonen - also Verbrauchern - an Steuerberater herangetragen. Bekannt ist die Situation bei der Existenzgründungsberatung: Hier ist der Gründer im Vorgründungsstadium noch Verbraucher. Aber auch viele andere Beratungssituationen sind denkbar, in denen Verbraucher die wirtschaftliche Expertise des Steuerberaters in Anspruch nehmen. Beispielhaft seien hier genannt die private Vermögensplanung, Wirtschaftlichkeitsberechnungen bei Immobilieninvestitionen, die Berechnung der Wirtschaftlichkeit einer Photovoltaikanlage auf dem selbstgenutzten Einfamilienhaus oder die Finanzplanung für die Installation einer Wärmepumpenheizung.
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