Mindestangaben zum Arbeitsverhältnis nach dem Nachweisgesetz (NachwG 2022) (sofern nicht in einem schriftlichen Arbeitsvertrag bereits enthalten) Fassung ab 01.08.2022 |
Zusatzangaben bei Auslandstätigkeit (§ 2 Abs. 2 und 3 NachwG 2022) Hat der Arbeitnehmer seine Arbeitsleistung länger als vier aufeinanderfolgende Wochen außerhalb der Bundesrepublik Deutschland zu erbringen, so hat der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer vor dessen Abreise die Niederschrift nach Absatz 1 Satz 1 mit allen wesentlichen Angaben nach Absatz 1 Satz 2 und folgenden zusätzlichen Angaben auszuhändigen: |
||
1a |
Einsatzland oder -länder |
... |
1b |
Geplante Dauer |
... |
2 |
Währung Gehaltszahlungen |
... |
3 |
zusätzliche Leistungen: sofern vereinbart, mit dem Auslandsaufenthalt verbundene Geld- oder Sachleistungen, insbesondere Entsendezulagen und zu erstattende Reise-, Verpflegungs- und Unterbringungskosten |
... |
4 |
Rückkehrbedingungen: die Angabe, ob eine Rückkehr des Arbeitnehmers vorgesehen ist, und ggf. die Bedingungen der Rückkehr |
... |
Zusätzlich bei Auslandseinsatz, der unter das Entsendegesetz fällt:
Testen Sie "DeubnerSteuernOnline - BWL-Beratung-Online" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|