NachwG 2022 - Auslandstätigkeit

Mindestangaben zum Arbeitsverhältnis nach dem Nachweisgesetz (NachwG 2022)

(sofern nicht in einem schriftlichen Arbeitsvertrag bereits enthalten) – Fassung ab 01.08.2022 –

 

– Zusatzangaben bei Auslandstätigkeit (§ 2 Abs. 2 und 3 NachwG 2022) –

Hat der Arbeitnehmer seine Arbeitsleistung länger als vier aufeinanderfolgende Wochen außerhalb der Bundesrepublik Deutschland zu erbringen, so hat der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer vor dessen Abreise die Niederschrift nach Absatz 1 Satz 1 mit allen wesentlichen Angaben nach Absatz 1 Satz 2 und folgenden zusätzlichen Angaben auszuhändigen:

1a

Einsatzland oder -länder

...

1b

Geplante Dauer

...

 2

Währung Gehaltszahlungen

...

 3

zusätzliche Leistungen: sofern vereinbart, mit dem Auslandsaufenthalt verbundene Geld- oder Sachleistungen, insbesondere Entsendezulagen und zu erstattende Reise-, Verpflegungs- und Unterbringungskosten

...

 4

Rückkehrbedingungen: die Angabe, ob eine Rückkehr des Arbeitnehmers vorgesehen ist, und ggf. die Bedingungen der Rückkehr

...

 

Zusätzlich bei Auslandseinsatz, der unter das Entsendegesetz fällt: