NachwG 2022 - Praktikanten

Mindestangaben zum Arbeitsverhältnis nach dem Nachweisgesetz (NachwG 2022)

(sofern nicht in einem schriftlichen Arbeitsvertrag bereits enthalten) – Fassung ab 01.08.2022 –

 

– für Praktikanten, die als Arbeitnehmer i.S.d. MiLoG gelten (§ 2 Abs. 1a NachwG 2022) –

Wer einen Praktikanten einstellt, hat unverzüglich nach Abschluss des Praktikumsvertrags, spätestens vor Aufnahme der Praktikantentätigkeit, die wesentlichen Vertragsbedingungen schriftlich niederzulegen, die Niederschrift zu unterzeichnen und dem Praktikanten auszuhändigen. In die Niederschrift sind mindestens aufzunehmen:

1

Der Name und die Anschrift der Vertragsparteien

 

 

Praktikumsbetrieb

...

 

Praktikant

...

2

die mit dem Praktikum verfolgten Lern- und Ausbildungsziele

...

3

Beginn und Dauer des Praktikums

...

4

Dauer der regelmäßigen täglichen Praktikumszeit

...

5

Zahlung und Höhe der Vergütung

...

6

Dauer des Urlaubs

...

7

ein in allgemeiner Form gehaltener Hinweis auf die Tarifverträge, Betriebs- oder Dienstvereinbarungen, die auf das Praktikumsverhältnis anzuwenden sind

   keine

   folgende: ...

 

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