NachwG 2022 - Gesetzestext

Gesetz über den Nachweis der für ein Arbeitsverhältnis geltenden wesentlichen Bedingungen (Nachweisgesetz – NachwG)

 

Vom 20. Juli 1995 (BGBl. I S. 946)

Zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 20. Juli 2022

(BGBl. I S.1174)

 

 

§ 1 Anwendungsbereich: Dieses Gesetz gilt für alle Arbeitnehmer. Praktikanten, die gemäß § 22 Absatz 1 des Mindest­lohngesetzes als Arbeitnehmer gelten, sind Arbeitnehmer im Sinne dieses Gesetzes.

§ 2 Nachweispflicht: (1) Der Arbeitgeber hat die wesentlichen Vertragsbedingungen des Arbeitsverhältnisses innerhalb der Fristen des Satzes 4 schriftlich niederzulegen, die Niederschrift zu unterzeichnen und dem Arbeitnehmer auszu­händigen. In die Niederschrift sind mindestens aufzunehmen:

1.   der Name und die Anschrift der Vertragsparteien,

2.   der Zeitpunkt des Beginns des Arbeitsverhältnisses,

3.   bei befristeten Arbeitsverhältnissen: das Enddatum oder die vorhersehbare Dauer des Arbeitsverhältnisses,

4.   der Arbeitsort oder, falls der Arbeitnehmer nicht nur an einem bestimmten Arbeitsort tätig sein soll, ein Hinweis darauf, dass der Arbeitnehmer an verschiedenen Orten beschäftigt werden oder seinen Arbeitsort frei wählen kann,

5.   eine kurze Charakterisierung oder Beschreibung der vom Arbeitnehmer zu leistenden Tätigkeit,

6.   sofern vereinbart, die Dauer der Probezeit,