Die Klage wird abgewiesen.
Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens.
Die Revision wird nicht zugelassen.
Die Beteiligten streiten über die Änderung eines bestandskräftigen Feststellungsbescheids für das Streitjahr 2016.
Die Klägerin ist eine mit Vertrag vom ...2007 gegründete und am ...2008 im Handelsregister des Amtsgerichts D unter HRA ... eingetragene Kommanditgesellschaft. Persönlich haftende Gesellschafter waren im Streitjahr Herr C A und Frau E A. Kommanditistinnen mit einer Einlage von je 19.250 € waren Frau F A-G und Frau H A-I. Gegenstand des Unternehmens war nach § 2 des Gesellschaftsvertrags der Klägerin die Verwertung eigenen Vermögens und deren Betreuung. Die Klägerin war, was zwischen den Beteiligten unstreitig ist, vermögensverwaltend tätig.
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