FG Münster - Urteil vom 30.06.2021
13 K 793/19 F
Normen:
FGO § 100 Abs. 1 S. 1;

Änderung eines bestandskräftigen Feststellungsbescheids zur Einkommensteuer

FG Münster, Urteil vom 30.06.2021 - Aktenzeichen 13 K 793/19 F

DRsp Nr. 2021/12631

Änderung eines bestandskräftigen Feststellungsbescheids zur Einkommensteuer

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens.

Die Revision wird nicht zugelassen.

Normenkette:

FGO § 100 Abs. 1 S. 1;

Tatbestand

Die Beteiligten streiten über die Änderung eines bestandskräftigen Feststellungsbescheids für das Streitjahr 2016.

Die Klägerin ist eine mit Vertrag vom ...2007 gegründete und am ...2008 im Handelsregister des Amtsgerichts D unter HRA ... eingetragene Kommanditgesellschaft. Persönlich haftende Gesellschafter waren im Streitjahr Herr C A und Frau E A. Kommanditistinnen mit einer Einlage von je 19.250 € waren Frau F A-G und Frau H A-I. Gegenstand des Unternehmens war nach § 2 des Gesellschaftsvertrags der Klägerin die Verwertung eigenen Vermögens und deren Betreuung. Die Klägerin war, was zwischen den Beteiligten unstreitig ist, vermögensverwaltend tätig.