LAG Köln - Urteil vom 05.06.2020
10 Sa 386/19
Normen:
ZPO § 259; BGB § 307;
Vorinstanzen:
ArbG Köln, vom 14.06.2019 - Vorinstanzaktenzeichen 18 Ca 8583/18

Angemessenheit eines Nachtarbeiterzuschlages für Zeitungszusteller in Höhe von 30 Prozent vom üblichen LohnSchwere der Tätigkeit für Höhe des Nachtarbeitszuschlages nicht von Bedeutung

LAG Köln, Urteil vom 05.06.2020 - Aktenzeichen 10 Sa 386/19

DRsp Nr. 2021/204

Angemessenheit eines Nachtarbeiterzuschlages für Zeitungszusteller in Höhe von 30 Prozent vom üblichen Lohn Schwere der Tätigkeit für Höhe des Nachtarbeitszuschlages nicht von Bedeutung

Die Zahlung von 30 Prozent des üblichen Lohns als Nachtarbeitszuschlag ist angemessen und Ausdruck des Wahlrechtes zum Ausgleich der Nachteile der Nachtarbeit. Ein Verzicht auf die Verfallfrist ist wirksam.

Tenor

1.

Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Köln vom 14.06.2019 - 18 Ca 8583/18 - wird zurückgewiesen.

2.

Die Kosten des Berufungsverfahrens trägt die Beklagte.

3.

Die Revision wird zugelassen.

Normenkette:

ZPO § 259; BGB § 307;

Tatbestand

Die Parteien streiten über die Höhe eines angemessenen Nachtarbeitszuschlags für die vom Kläger als Zeitungszusteller zu verrichtende Nachtarbeit im berufungsrelevanten Zeitraum von Dezember 2015 bis März 2019.

1. 2. 3. 4.