Strittig ist der Ansatz verdeckter Gewinnausschüttungen (vGA) wegen Bonuszahlungen.
Die Klägerin ist eine eingetragene Genossenschaft, die das Bankgeschäft - auch für Nichtmitglieder - betreibt. Ihr Zweck ist die wirtschaftliche Förderung und Betreuung ihrer Mitglieder (§ 2 der Satzung). Gegenstand des Unternehmens ist die Durchführung banküblicher und ergänzender Geschäfte. Die Mitgliedschaft wird durch Unterzeichnung einer Beitrittserklärung und Einzahlung von mindestens 20 € auf einen Geschäftsanteil mit dem Nominalwert von 200 € begründet. Mitglieder können mit mehreren Geschäftsanteilen beteiligt sein. Eine Dividende wird nur für den ersten Geschäftsanteil bezahlt.
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