Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Sozialgerichts Detmold vom 28.06.2016 wird zurückgewiesen.
Kosten haben die Beteiligten einander auch im Berufungsverfahren nicht zu erstatten.
Die Revision wird nicht zugelassen.
Der Kläger begehrt die Gewährung einer Rente wegen Erwerbsminderung.
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