Auf die Beschwerde der Antragstellerin wird der Beschluss des Verwaltungsgerichts des Saarlandes vom 16. Dezember 2019 - 2 L 1303719 - in Bezug auf die Streitwertfestsetzung dahingehend abgeändert, dass der Streitwert auf 19.180,77 € festgesetzt wird.
Die von den Prozessbevollmächtigten der Antragstellerin auf der Grundlage des § 32 Abs. 2 RVG im eigenen Namen erhobene und auch sonst zulässige Beschwerde, mit der die Heraufsetzung des vom Verwaltungsgericht auf 2.500.- € festgesetzten Streitwerts nach den für Beförderungen geltenden Grundsätzen begehrt wird, ist begründet.
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