OLG Dresden - Urteil vom 15.12.2022
18a U 2385/21
Normen:
BGB § 826; BGB § 31;
Vorinstanzen:
LG Leipzig, vom 27.09.2021 - Vorinstanzaktenzeichen 4 O 1298/21

Ansprüche des Käufers eines angeblich vom sog. Diesel-Abgasskandal betroffenen Pkw mit dem Motortyp EA288Anforderungen an die Darlegung einer vorsätzlichen sittenwidrigen Schädigung durch den Hersteller

OLG Dresden, Urteil vom 15.12.2022 - Aktenzeichen 18a U 2385/21

DRsp Nr. 2023/4285

Ansprüche des Käufers eines angeblich vom sog. Diesel-Abgasskandal betroffenen Pkw mit dem Motortyp EA288 Anforderungen an die Darlegung einer vorsätzlichen sittenwidrigen Schädigung durch den Hersteller

Die Implementierung eines sog. Thermofensters in der Steuerungssoftware eines Dieselmotors vermag für sich genommen den Vorwurf einer vorsätzlichen sittenwidrigen Schädigung durch den Hersteller eines Motors nicht zu begründen. Vielmehr muss hinzutreten, dass die Software bewusst so programmiert wurde, dass sie das Fahrzeug nur auf dem Prüfstand in einen Modus schaltet, der die Einhaltung der Schadstoffgrenzwerte gewährleistet (hier: verneint für einen Motor der Volkswagen AG vom Typ EA 288).

1. Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Landgerichts Leipzig vom 27.09.2021, Az. 04 O 1298/21, wird zurückgewiesen.

2. Der Kläger hat die Kosten des Berufungsverfahrens zu tragen.

3. Dieses Urteil und das angefochtene Urteil sind vorläufig vollstreckbar.

4. Die Revision wird nicht zugelassen.

Normenkette:

BGB § 826; BGB § 31;

Gründe:

I.

Von der Darstellung des Sachverhaltes wird gem. § 540 Abs. 2, 313a Abs. 1 ZPO abgesehen.

II.

Die statthafte und auch im Übrigen zulässige Berufung des Klägers hat keinen Erfolg. Das Landgericht hat die Klage im Ergebnis zu Recht abgewiesen. Dem Kläger steht ein Anspruch auf Schadensersatz aus unerlaubter Handlung nicht zu.

1.