OVG Sachsen-Anhalt - Beschluss vom 30.05.2022
1 L 40/22
Normen:
VwGO § 124a Abs. 4; AGG § 15 Abs. 4;
Vorinstanzen:
VG Magdeburg, vom 21.06.2018 - Vorinstanzaktenzeichen 5 A 185/16

Antrag auf Entschädigung wegen altersdiskriminierender Besoldung; Darlegung ernstlicher Richtigkeitszweifel im Berufungszulassungsverfahren; Unzumutbare Überspannung der Darlegungsanforderungen im Berufungszulassungsverfahren

OVG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 30.05.2022 - Aktenzeichen 1 L 40/22

DRsp Nr. 2022/8156

Antrag auf Entschädigung wegen altersdiskriminierender Besoldung; Darlegung ernstlicher Richtigkeitszweifel im Berufungszulassungsverfahren; Unzumutbare Überspannung der Darlegungsanforderungen im Berufungszulassungsverfahren

Allein der Verweis des Klägers auf den Anteil von ca. 65 % der wegen Fristversäumnis abgelehnten Entschädigungsanträge wegen altersdiskriminierender Besoldung im Land Sachsen-Anhalt genügt für eine schlüssige Infragestellung der erstinstanzlichen Annahme eines fehlenden Verstoßes gegen den unionsrechtlichen Effektivitätsgrundsatz.

Tenor

Auf Antrag des Klägers wird die Berufung gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Magdeburg - 5. Kammer - vom 21. Juni 2018 zugelassen.

Die Entscheidung über die Kosten des Zulassungsverfahrens bleibt der Schlussentscheidung vorbehalten.

Normenkette:

VwGO § 124a Abs. 4; AGG § 15 Abs. 4;

Gründe