FG München - Beschluss vom 03.08.2021
12 K 178/18
Normen:
FGO § 109 Abs. 2 S. 1;

Antragstellung auf Urteilsergänzung binnen zwei Wochen nach Zustellung des Urteils

FG München, Beschluss vom 03.08.2021 - Aktenzeichen 12 K 178/18

DRsp Nr. 2021/17944

Antragstellung auf Urteilsergänzung binnen zwei Wochen nach Zustellung des Urteils

Stichwörter: 1. Die Entscheidung über einen Antrag auf Ergänzung des Urteils gem. § 109 FGO hat grundsätzlich durch Urteil ("Ergänzungsurteil") zu erfolgen.2. Ein offensichtlich unzulässiger Ergänzungsantrag wird aber durch Beschluss ohne mündliche Verhandlung verworfen.

Tenor

1.

Der Antrag auf Ergänzung des Urteils vom 18. Mai 2021 wird abgelehnt.

2.

Die Entscheidung ergeht gerichtsgebührenfrei.

Normenkette:

FGO § 109 Abs. 2 S. 1;

Gründe

I.

Der Senat hat in der Streitsache am Dienstag den 18. Mai 2021 in der Zeit von 13:03 Uhr bis 13:48 Uhr mündlich verhandelt und im Anschluss an die mündliche Verhandlung um 13:57 Uhr ein klageabweisendes Urteil verkündet. Dieses - dem Kläger am 29. Mai 2021 zugestellte - Urteil ist rechtskräftig.