Artikel 25 (Vorrang des Völkerrechts)
GG ( Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland )
1Die allgemeinen Regeln des Völkerrechtes sind Bestandteil des Bundesrechtes. 2Sie gehen den Gesetzen vor und erzeugen Rechte und Pflichten unmittelbar für die Bewohner des Bundesgebietes.