Auf die Beschwerde des Antragsgegners wird der Beschluss des Verwaltungsgerichts Karlsruhe vom 10. Juni 2022 -
Der Antrag des Antragstellers, die aufschiebende Wirkung seiner Klage im Verfahren
Im Übrigen wird die Beschwerde mit der Maßgabe zurückgewiesen, dass Nr. 2 des Tenors des Beschlusses des Verwaltungsgerichts Karlsruhe vom 10. Juni 2022 wie folgt neu gefasst wird:
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