Bayerisches Landesamt für Steuern - Verfügung vom 19.02.2010
S 2244.1.1-4/2 St32

Bayerisches Landesamt für Steuern - Verfügung vom 19.02.2010 (S 2244.1.1-4/2 St32) - DRsp Nr. 2010/80384

Bayerisches Landesamt für Steuern, Verfügung vom 19.02.2010 - Aktenzeichen S 2244.1.1-4/2 St32

DRsp Nr. 2010/80384

Abzugsverbot § 3c Absatz 2 EStG bei Aufgabeverlusten i.S.v. § 17 EStG; BFH-Urteil vom 25. Juni 2009, IX R 42/08

Mit Urteil vom 25. Juni 2009 - IX R 42/08 - (BStBl 2010 II S. 220) hat der Bundesfinanzhof entschieden, dass der Abzug von Erwerbsaufwand (z. B. Betriebsvermögensminderungen, Anschaffungskosten oder Veräußerungskosten) im Zusammenhang mit Einkünften aus § 17 Absatz 1 und Absatz 4 EStG jedenfalls dann nicht nach § 3c Absatz 2 Satz 1 EStG begrenzt ist, wenn der Steuerpflichtige keinerlei durch seine Beteiligung vermittelte Einnahmen erzielt hat.

Im Einvernehmen mit den obersten Finanzbehörden der Länder nehme ich hierzu wie folgt Stellung:

Die Grundsätze des BFH-Urteils vom 25. Juni 2009 (a. a. O.) sind aus nachfolgenden Gründen nicht über den entschiedenen Einzelfall hinaus anzuwenden.