Bayerisches Landesamt für Steuern - Verfügung vom 30.10.2009
S 2137.1.1-4/2 St32/ St33

Bayerisches Landesamt für Steuern - Verfügung vom 30.10.2009 (S 2137.1.1-4/2 St32/ St33) - DRsp Nr. 2009/80651

Bayerisches Landesamt für Steuern, Verfügung vom 30.10.2009 - Aktenzeichen S 2137.1.1-4/2 St32/ St33

DRsp Nr. 2009/80651

Ausweis der von einem Kraftfahrzeug-Händler eingegangenen Verpflichtung zum Rückkauf von Kraftfahrzeugen;; Anwendung der Grundsätze des BFH-Urteils vom 11. Oktober 2007 - IV R 52/04(BStBl 2009 II S. 705)

Der Bundesfinanzhof hat in seinem Urteil vom 11. Oktober 2007 - IV R 52/04 -(BStBl 2009 II S. 705) entschieden, dass

  • eine beim Verkauf von Neuwagen eingegangene Rückkaufsverpflichtung zu einem verbindlich festgesetzten Preis eine wirtschaftlich und rechtlich selbständige Leistung darstellt, die losgelöst von dem etwa nachfolgenden Rückkaufgeschäft zu beurteilen ist;

  • für die von einem Kraftfahrzeug-Händler mit Abschluss des Fahrzeugkaufvertrages übernommene Rückkaufsverpflichtung zu einem verbindlich festgesetzten Preis eine Verbindlichkeit auszuweisen ist.

Nach Erörterung mit den obersten Finanzbehörden der Länder sind die Grundsätze dieser Entscheidung über den entschiedenen Einzelfall hinaus nicht anzuwenden.