Bayr_Landesamt_fuer_Steuern - Verfügung vom 24.04.2006
S 1980 - 8 St 32/St 33

Bayr_Landesamt_fuer_Steuern - Verfügung vom 24.04.2006 (S 1980 - 8 St 32/St 33) - DRsp Nr. 2008/90498

Bayr_Landesamt_fuer_Steuern, Verfügung vom 24.04.2006 - Aktenzeichen S 1980 - 8 St 32/St 33

DRsp Nr. 2008/90498

Steuerliche Behandlung von Kompensationszahlungen an Anleger wegen Wertverlusts des Grundstücks-Sondervermögens „grundbesitz-invest” (gi)

Der Fonds „grundbesitz-invest” (gi) wird von einer Tochtergesellschaft der Deutsche Bank AG (DBAG) verwaltet und im Schwerpunkt an Kunden des Deutsche Bank-Konzerns im Inland vertrieben. Der gl ist nach massiven Mittelabflüssen aufgrund angekündigter Immobilien-Neubewertungen am 13.12.2005 geschlossen worden.

Aus Kulanz und auch zur Vermeidung potentieller, in der Presse bereits angekündigter Schadensersatzprozesse sollen Anleger von den in den Vertrieb der Anteile eingebundenen Gesellschaften des DB-Konzerns (DBAG, DB Privat- und Geschäftskunden AG - DBPGK -) eine Ausgleichszahlung erhalten. Diese soll wie folgt aussehen:

gi-Anleger erhalten als Entschädigungsbetrag die Differenz zwischen ihrem Anschaffungspreis einschließlich des bezahlten Ausgabeaufschlags und dem aktuellen Rücknahmekurs bei Wiedereröffnung des Fonds abzüglich zwischenzeitlich erhaltener Brutto-Ausschüttungen.

Das BMF teilte hierzu im Schreiben vom 17.3.2006 IV C 1 - S 1980 - 1 - 12/06 folgendes mit: