BFH vom 15.11.1994
IX R 11/92

Begleichung eines Damnums durch ein Tilgungsstreckungsdarlehen

BFH, vom 15.11.1994 - Aktenzeichen IX R 11/92

DRsp Nr. 1997/8458

Begleichung eines Damnums durch ein Tilgungsstreckungsdarlehen

Hat ein Darlehensnehmer, um die volle Auszahlung eines Baudarlehens zu erreichen, für das vereinbarte Damnum ein zusätzliches Darlehen vereinbart (sog. Tilgungsstreckung), so kann er nur die zur Tilgung des Zusatzdarlehens geleisteten Teilbeträge als Werbungskosten bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung abziehen.

Für die Praxis:

Die Entscheidung ist auch für den Zeitpunkt des Abzugs von Aufwendungen vor der erstmaligen Nutzung einer Wohnung zu eigenen Wohnzwecken (§ 10 e Abs. 6 EStG) von Bedeutung.