I. Der unbeschränkt einkommensteuerpflichtige Antragsteller erzielte im Jahr 2002 (Streitjahr) nach seinen Angaben in der Einkommensteuererklärung außer geringen Rentenbezügen nur Einnahmen aus Kapitalvermögen in Höhe von 298,14 EURO. Dieser Betrag setzt sich wie folgt zusammen:
Dividenden aus niederländischen Aktien 227,50 EURO
Dividenden aus finnischen Aktien 27,00 EURO
inländische Zinseinnahmen 43,64 EURO
Summe 298,14 EURO
Die festgesetzten und gezahlten und keinem Ermäßigungsanspruch mehr unterliegenden ausländischen Quellensteuern auf die Dividenden betrugen insgesamt 38,18 EURO.
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