Der Bescheid vom 8. August 2018 über die Ablehnung des Antrags des Klägers vom 29. Mai 2018 auf Gewährung der Optionsverschonung nach §
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
3.Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens.
Die Beteiligten streiten darüber, ob der Beklagte verpflichtet ist, die Erklärung des Klägers auf Optionsverschonung nach §
Testen Sie "Kanzleitrainer Online" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|