Die Klage wird abgewiesen.
2.Die Kläger tragen die Kosten des Verfahrens.
I.
Streitig ist die Berücksichtigung von Zinsen aus Nachrangdarlehen im Rahmen eines sog. Schneeballsystems bei Einkünften aus Kapitalvermögen.
Die Kläger wurden in den Streitjahren zusammen zur Einkommensteuer veranlagt.
Die Kläger gewährten X-KG, deren Komplementärin X-Ltd. war, sogenannte Nachrangdarlehen; in den Jahren 2013 (erste Zahlung am 13. Februar 2013) bzw. 2015 zahlten sie inkl. 5 % Agio 18.920 € bzw. 11.000 € ein und im Jahr 2014 zahlte die Klägerin 37.000 € ein. Vereinbart waren nach den Kontoeröffnungsanträgen vom 10. Februar 2013 u. a. Einmalanlagen von 2.400 € und 8.000 €, die Renditevariante "Vario" (statt "8,0 % p. a.") und keine feste Laufzeit bei einer Mindestlaufzeit von drei Monaten. Hinsichtlich der Einzelheiten wird auf die vorgelegten Vertragsunterlagen Bezug genommen.
1. 2.
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