Betriebssteuern: So buchen Sie Nachzahlungszinsen korrekt

Nachzahlungszinsen auf betriebliche Steuern wie die Umsatzsteuer können als Betriebsausgaben geltend gemacht werden. Dieser Beitrag erklärt, wie Sie Nachzahlungszinsen auf Betriebssteuern richtig buchen, damit sich das zu versteuernde Einkommen mindert, und welche Besonderheiten zu beachten sind.

Sachverhalt

Bei Unternehmer A fand eine Umsatzsteuer-Außenprüfung statt. Daraufhin wurden eine Umsatzsteuernachzahlung und die dazugehörigen Nachzahlungszinsen i.S.d. § 233a AO i.H.v. 1.600 € fällig.

Frage

Wie werden die Nachzahlungszinsen bilanziell berücksichtigt?

Lösung

Für Zeiträume ab dem 01.01.2019 wurden die Zinssätze für Verzinsungen nach § 233a AO auf 0,15 % pro Monat, also 1,8 % pro Jahr, reduziert. Der Auslöser dafür war die festgestellte Verfassungswidrigkeit der Höhe der Zinssätze von 0,5 % pro Monat, also 6 % pro Jahr.

Beachte
Für Jahre bis zum 31.12.2018 gelten weiterhin die Zinssätze von 0,5 % pro Monat (6 % pro Jahr).

Zu den betrieblichen Steuern gehören die Umsatzsteuer, die Gewerbesteuer, die Kfz-Steuer und die Grundsteuer für betriebliche Grundstücke. Nicht alle Betriebssteuern sind aber auch als Betriebsausgaben abzugsfähig (siehe z.B. zur Gewerbesteuer und den darauf entfallenden Nebenleistungen § 4 Abs. 5b EStG).