In Betriebsprüfungen scheitert die Berücksichtigung von Bewirtungskosten nicht selten an den Formerfordernissen. Zudem sind durch die vorübergehende USt-Satz-Senkung seit 1.7.2020 speziell bei Bewirtungen rund um die Umstellungsphase weitere Stolperfallen bei der Vorsteuer zu beachten. Dieses Video gibt deshalb einen aktuellen Überblick über die Voraussetzungen für einen Betriebskostenabzug und konkrete Hinweise zur Buchung.
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