I. Die Kläger und Revisionskläger (Kläger) sind Eheleute, die zur Einkommensteuer zusammenveranlagt wurden.
Der Kläger unterhielt bis 1971 einen Großhandel mit Baustoffen. Da der Gewerbebetrieb überschuldet war, meldete er ihn 1971 beim zuständigen Ordnungsamt ab. Im zeitlichen Zusammenhang damit meldete die Klägerin ab Oktober 1971 einen gleichartigen Gewerbebetrieb an. Sie übernahm die Arbeitnehmer, die Geschäftsadresse und den Fernsprechanschluß. Der Kläger überließ ihr die Anschriften der Lieferanten und Kunden. Die Klägerin stellte diesen Betrieb am 31. Mai 1973 ein.
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