I. Der Kläger und Revisionskläger (Kläger), ein italienischer Staatsangehöriger, war im Streitjahr (1980) in der Bundesrepublik Deutschland (Bundesrepublik) als Arbeitnehmer beschäftigt. Seine am 24. Februar 1950 geborene, behinderte Tochter lebte --nach Aktenlage zusammen mit seiner Ehefrau und seinem Vater-- in seinem Haushalt in Italien.
In seinem Antrag auf Lohnsteuer-Jahresausgleich für das Streitjahr machte der Kläger u.a. den Abzug von 1 760 DM als außergewöhnliche Belastung geltend. Er berief sich dazu auf eine Erwerbsminderung seiner Tochter von 100 v.H. Außerdem begehrte er die steuerliche Anerkennung von 8 800 DM Unterhaltsleistungen an seine Ehefrau, die Tochter sowie seinen Vater, die er durch Postüberweisungen erbracht hatte.
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