I. Die Kläger und Revisionskläger (Kläger) sind Eheleute, die im Streitjahr 1975 zur Einkommensteuer zusammenveranlagt werden. Die Klägerin (Ehefrau) ist alleinige Gesellschafterin und Geschäftsführerin der ... GmbH; die GmbH vermittelt Immobilien. Die Klägerin kaufte im November 1973 von der Wohnbau & Co., einer Geschäftspartnerin der GmbH, eine Eigentumswohnung für 152.800 DM. Der Beklagte und Revisionsbeklagte (das Finanzamt -FA-) erfaßte nach einer Betriebsprüfung den Betrag als verdeckte Gewinnausschüttung der GmbH an die Klägerin "aus Überlassung einer Eigentumswohnung" (1974 10.000 DM, 1975 142.800 DM). Der Einspruch blieb erfolglos.
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