I. Die Kläger und Revisionskläger (Kläger) sind Eheleute, die im Streitjahr 1975 zur Einkommensteuer zusammenveranlagt werden. Die Klägerin (Ehefrau) ist alleinige Gesellschafterin und Geschäftsführerin der ... GmbH; die GmbH vermittelt Immobilien. Die Klägerin kaufte im November 1973 von der Wohnbau & Co., einer Geschäftspartnerin der GmbH, eine Eigentumswohnung für 152.800 DM. Der Beklagte und Revisionsbeklagte (das Finanzamt -FA-) erfaßte nach einer Betriebsprüfung den Betrag als verdeckte Gewinnausschüttung der GmbH an die Klägerin "aus Überlassung einer Eigentumswohnung" (1974 10.000 DM, 1975 142.800 DM). Der Einspruch blieb erfolglos.
Testen Sie "Kanzleitrainer Online" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|