BFH - Urteil vom 11.12.1986 (IV R 185/83) - DRsp Nr. 1996/12510
BFH, Urteil vom 11.12.1986 - Aktenzeichen IV R 185/83
DRsp Nr. 1996/12510
»Kann ein Werbemittler mehrjährige Werbeverträge mit Filmtheatern nur unter der Voraussetzung abschließen, daß er diesen verzinsliche Kredite gewährt, und finanziert er diese Darlehen seinerseits durch Kreditaufnahme, führt diese bei ihm zu einer nicht nur vorübergehenden Verstärkung des Betriebskapitals und damit zu Dauerschulden. Dies kann auch eintreten, wenn der Werbemittler die ihm aus unechtem Factoring zur Verfügung stehenden Kreditmittel zur Finanzierung seiner Kreditvergabe einsetzt.«
Normenkette:
GewStG § 8 Nr. 1, § 12 Abs. 2 Nr. 1 ;
Gründe:
Das vollständige Dokument können Sie nur als Abonnent von "Kanzleitrainer Online" abrufen.
Testen Sie "Kanzleitrainer Online" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.