BFH - Urteil vom 12.11.1986 (I R 192/85) - DRsp Nr. 1996/12392
BFH, Urteil vom 12.11.1986 - Aktenzeichen I R 192/85
DRsp Nr. 1996/12392
»1. Unter Verwerten i. S. des § 49 Abs. 1 Nr. 4EStG ist der Vorgang zu verstehen, durch den der Arbeitnehmer das Ergebnis seiner nichtselbständigen Arbeit seinem Arbeitgeber zuführt.2. Unter Verwerten i. S. des § 49 Abs. 1 Nr. 4EStG kann nur ein Nutzbarmachen gemeint sein, das an einem Ort geschieht, der von dem der Ausübung verschieden sein kann.«