I. Der Kläger und Revisionsbeklagte (Kläger) war im Streitjahr 1990 in Sachsen gewerblich tätig. Seine durch den Überschuß der Betriebseinnahmen über die Betriebsausgaben ermittelten Gewinne betrugen im ersten Halbjahr 1990 63 415 M und im zweiten Halbjahr 1990./. 16 403 DM. Er erzielte ferner Einkünfte aus nichtselbständiger Tätigkeit, die sich auf 7 200 M (1.Halbjahr) und 3 300 DM (2.Halbjahr) beliefen.
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