I.
Die Klägerin und Revisionsbeklagte (Klägerin) - eine Gemeinde - war im Rahmen mehrerer Betriebe gewerblicher Art unternehmerisch tätig. Seit dem Jahre 1974 plante sie die Errichtung eines Hallenbads, das zur öffentlichen Benutzung sowie zur Ausübung des Schul- und Vereinssports zur Verfügung gestellt werden sollte. Im Jahre 1981 nahm die Klägerin von der Verwirklichung des Plans endgültig Abstand.
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